Geplant. Geschützt. Gerettet.

Brandschutznachweis

Der Brandschutznachweis gilt als Nachweis gegenüber den Bauaufsichtsbehörden. Er belegt, dass die Belange des Baurechts hinsichtlich des Brandschutzes für die zur Genehmigung vorgelegte bauliche Anlage erfüllt sind. Meistens geschieht dies durch die Einhaltung der Anforderungen aus der Bauordnung. Der Brandschutznachweis wird in Berlin gemäß§ 65 BauO Bin für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser erstellt, die oder der bauvorlageberechtigt ist. Der Vordruck für den Brandschutznachweis findet sich in den Texten der Bauverfahrensordnung BauVerfV vom 01.Oktober 2020. Es kann zu Haftungsrisiken für Architekt*innen führen, wenn bereits für z.B. anspruchsvollere Wohnhäuser Abweichungen vom Baurecht erforderlich sind und das brandschutztechnische Fachwissen der Entwurfsverfasser*innen nicht ausreicht. Hier hilft ein Blick in die BauO Bin § 54: (2) Hat die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so sind geeignete Fachplanerinnen und Fachplaner heranzuziehen Diese sind für die von ihnen gefertigten Unterlagen verantwortlich.