Ihr Sachverständigen-Büro für Brandschutz

Wir bieten Ihnen alle Planungsleistungen, die Sie zur brandschutztechnischen Absicherung von Gebäuden benötigen.

Brandschutznachweis

Der Brandschutznachweis gilt als Nachweis gegenüber den Bauaufsichtsbehörden.

Er belegt, dass die Belange des Baurechts hinsichtlich des Brandschutzes für die zur Genehmigung vorgelegte bauliche Anlage erfüllt sind.

Meistens geschieht dies durch die Einhaltung der Anforderungen aus der Bauordnung.

Beispiel Berlin: hier wird der Brandschutznachweis gemäß § 65 Bauordnung Berlin erstellt. Aktualisierte Gebäudepläne sind zur Verfügung zu stellen.

Die Leistung endet mit Abgabe des Brandschutznachweises in 3facher Ausfertigung.

Brandschutzkonzept

Bei einem Brandschutzkonzept handelt es sich um die Gesamtheit aller erforderlichen baulichen, technischen sowie organisatorischen Maßnahmen, die den Ausbruch von Bränden und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern sowie die Rettungseinsätze im Brandfall ermöglichen.

Wichtig ist, dass das Brandschutzkonzept individuell auf das betreffende Gebäude und seine Nutzung abgestimmt ist. Nur so entfalten die betreffenden Maßnahmen auch die gewünschte Wirkung.

Inwiefern ein Brandschutzkonzept rechtlich zwingend ist, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab, denn Baurecht ist in Deutschland grundsätzlich Ländersache. Außerdem können Versicherungen ein Brandschutzkonzept verlangen.

Wichtig außerdem:

Sehr oft ist die Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes zwingend, wenn es bei Bestandsgebäuden schlichtweg fehlt oder veraltet ist. Hierzu schauen wir in die Muster-Bauordnung, an der sich die Landes-Bauordnungen orientieren: „Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz“ sind nach § 66 der Muster-Bauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

Denn: “Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.”

Die Leistung endet mit Abgabe des Brandschutzkonzeptes in 3-facher Ausfertigung.

Feuerwehrpläne

Anhand der erforderlichen Planunterlagen werden Feuerwehrpläne nach DIN 14095 erstellt.

Feuerwehrpläne liefern der Feuerwehr schon während der Anfahrt wichtige Informationen über das Objekt:

Ob ein Feuerwehrplan für eine bauliche Anlage wichtig ist, hängt von der Art und Nutzung bzw. der Ausdehnung der Anlage ab,
außerdem von den Sonderbauvorschriften sowie den jeweiligen Baugenehmigungsverfahren.

Die Erstellung erfolgt immer in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr (Brandschutzdienststelle):

Für die Erstellung werden Planungsunterlagen benötigt, wie z.B. Lageplan, Geschossgrundrisse, Löschwasserversorgung,
besondere Gefahrenquellen, Brandschutzmaßnahmen baulich und anlagentechnisch.

Basis Flucht- und Rettungspläne

Anhand der erforderlichen Planunterlagen werden Basis Flucht-und Rettungspläne gemäß DIN ISO 23601 erstellt.

Flucht-und Rettungspläne sind Bestandteil der betrieblichen Gefahrenabwehr. Sie sind Grundrissdarstellungen als Orientierungshilfe für die in einem Gebäude anwesenden Personen. Die Pläne enthalten die vorhandenen Flucht- und Rettungswege gemäß der in der DIN ISO 23601 (Sicherheitskennzeichnung Flucht- und Rettungspläne) festgelegten Vorgaben. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3
(Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) müssen ebenso umgesetzt werden.

Anforderungen:

Inhalt Übersichtsplan:

Darstellung:

Pro Geschoss wird ein Basis Flucht- und Rettungsplan erstellt. Bei größeren Gebäuden können mehrere Pläne erforderlich sein.
Für die Erstellung werden Planungsunterlagen benötigt, hier v.a. Standorte der Selbsthilfeeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen) und Positionen Brandmeldeanlage.

Standortbezogene Flucht- und Rettungspläne

Anhand der erforderlichen Planunterlagen werden standortbezogene Flucht-und Rettungspläne gemäß DIN ISO 23601 erstellt.

Flucht-und Rettungspläne sind Bestandteil der betrieblichen Gefahrenabwehr. Sie sind Grundrissdarstellungen als Orientierungshilfe für die in einem Gebäude anwesenden Personen. Die Pläne enthalten die vorhandenen Flucht- und Rettungswege gemäß der in der DIN ISO 23601 (Sicherheitskennzeichnung Flucht- und Rettungspläne) festgelegten Vorgaben. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzerkennung) müssen ebenso umgesetzt werden.

Anforderungen:

Inhalt Übersichtsplan:

Darstellung:

Die standortbezogenen Flucht- und Rettungspläne werden so erstellt und im Gebäude verteilt, dass aus jeder Position heraus eine Orientierung entlang der Flucht- und Rettungswege möglich ist. Für die Erstellung werden Planungsunterlagen benötigt, hier v.a. Standorte der Selbsthilfeeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen) und Positionen Brandmeldeanlage.

Vorgaben zur Ausrüstung mit Feuerlöschern

Die für die Grundausstattung einer Arbeitsstätte notwendigen Feuerlöscher müssen die technischen Regeln ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) erfüllen. Die Auswahl der richtigen Feuerlöscher erfolgt, wenn die Brandklassen gemäß DIN EN 2 definiert sind.
Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die vorhandenen Brandstoffe und ihren Einfluss auf das Brandgeschehen feststellen. 

Durch die Anschaffung des richtigen Feuerlöschertyps gemäß DIN EN 3 können sowohl Anschaffungskosten gespart werden, als auch die durch Löschmittel verursachten Folgewirkungen – hier z.B. die erhebliche und zumeist irreversible Verschmutzung durch Pulverfeuerlöscher.

Es werden anhand von Planunterlagen (Geschossgrundrisse) die Vorgaben zur Ausrüstung mit Feuerlöschern erarbeitet. Die vorhandenen Brandstoffe müssen zuvor angegeben werden, außerdem Art, Anzahl und Lage von Wandhydranten.

Sie erhalten die Berechnung der Löschmitteleinheiten LE gemäß ASR A2.2, die Planeintragungen zur Positionierung der Feuerlöscher sowie die Auswahl des jeweils richtigen Feuerlöschertyps.

Fachbauleitung Brandschutz

Die Fachbauleitung Brandschutz sorgt für die fachgerechte und regelkonforme Umsetzung des Brandschutzes im Bauvorhaben. Die brandschutztechnischen Anforderungen des umzusetzenden Brandschutzkonzeptes, die bauordnungsrechtlichen Grundlagen, die Regeln für Bauprodukte und Bauarten gemäß der aktuellen Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen uvm. sind zu berücksichtigen.

Abrechnung der Leistungen

Unsere erbrachten Leistungen werden nach dem Leistungsbild der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure für die Honorarordnung) Heft 17 abgerechnet, sowie gemäß der aktuellen HOAI (Honorarordnung für Architekten und Innenarchitekten).

Wenden Sie sich an uns, bevor es brennt!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen Beratungsgespräch über alle Notwendigkeiten und Möglichkeiten rund um Ihren Brandschutz.